thueringen
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===== Thüringen ===== | ===== Thüringen ===== | ||
- | ==Vereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bistum Erfurt sowie dem Bistum Dresden-Meißen vom 06.10.1994 über die katholische Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen== | + | ==== Thüringer Justizvollzugsdatenschutzgesetz (ThürJVollzDSG) Vom 16. November 2023==== |
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+ | GVBl. 2023, 291. | ||
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+ | **Siebter Abschnitt** | ||
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+ | **Besondere Bestimmungen für Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger** | ||
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+ | **§ 46 Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger** | ||
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+ | //(1)// Die im Justizvollzug tätigen oder außerhalb des Justizvollzugs mit der Untersuchung, | ||
+ | oder Beratung von Gefangenen beauftragten | ||
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+ | [...] | ||
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+ | 4. Seelsorgerinnen und Seelsorger, | ||
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+ | [...] | ||
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+ | unterliegen hinsichtlich der ihnen in der ausgeübten Funktion von Gefangenen anvertrauten oder | ||
+ | sonst über Gefangene bekannt gewordenen Geheimnisse untereinander sowie gegenüber der Anstalt | ||
+ | und dem für die Organisation und Verwaltung des Justizvollzugs zuständigen Ministerium der Schweigepflicht, | ||
+ | soweit nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt entsprechend für ihre berufsmäßig tätigen Gehilfinnen | ||
+ | und Gehilfen und die Personen, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, nicht | ||
+ | aber gegenüber der Berufsgeheimnisträgerin oder dem Berufsgeheimnisträger. | ||
+ | (2) Die Anstalt weist externe Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger nach Absatz 1 | ||
+ | Satz 1 Nr. 1 bis 3 auf die Offenbarungspflichten und -befugnisse hin. | ||
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+ | **§ 47 Offenbarungspflicht** | ||
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+ | //(1)// Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger haben der Anstaltsleiterin oder dem Anstaltsleiter | ||
+ | ihnen bekannte personenbezogene Daten von sich aus oder auf Befragen zu offenbaren, | ||
+ | auch soweit sie ihnen im Rahmen des beruflichen Vertrauensverhältnisses anvertraut wurden oder | ||
+ | sonst bekannt geworden sind, soweit dies | ||
+ | |||
+ | 1. auch unter Berücksichtigung der Interessen der Gefangenen an der Geheimhaltung der personenbezogenen | ||
+ | Daten zur Abwehr | ||
+ | a) einer Gefahr für das Leben eines Menschen, insbesondere zur Verhütung von Selbsttötungen, | ||
+ | b) einer erheblichen Gefahr für Körper oder Gesundheit eines Menschen oder | ||
+ | c) der Gefahr der Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder | ||
+ | |||
+ | 2. zur Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 70 Abs. 3 Satz 1 JGG in Verfahren gegen Jugendliche | ||
+ | und Heranwachsende unbedingt erforderlich ist. **Das Seelsorge- und Beichtgeheimnis bleibt unberührt**. | ||
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+ | (2) Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen | ||
+ | und Sozialpädagogen, | ||
+ | oder dem Anstaltsleiter ihnen bekannte personenbezogene Daten von sich aus oder auf Befragen | ||
+ | zu offenbaren, soweit dies zu vollzuglichen Zwecken erforderlich ist. Soweit sie im Rahmen von | ||
+ | besonderen Behandlungsmaßnahmen tätig sind, gilt Absatz 1. | ||
+ | |||
+ | (3) Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger außerhalb des Justizvollzugs können die | ||
+ | Verpflichtung nach Absatz 1 auch gegenüber in der Anstalt beschäftigten Berufsgeheimnisträgerinnen | ||
+ | oder Berufsgeheimnisträgern erfüllen. | ||
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+ | ====Vereinbarung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bistum Erfurt sowie dem Bistum Dresden-Meißen vom 06.10.1994 über die katholische Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen==== | ||
Quellen: KABl EF 3 (1995), 4-7; Pfarramtsblatt 68 (1995), 174-178 | Quellen: KABl EF 3 (1995), 4-7; Pfarramtsblatt 68 (1995), 174-178 | ||
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- | Dienstordnung für die evangelischen und katholischen Anstaltsseelsorger/ | + | ====Dienstordnung für die evangelischen und katholischen Anstaltsseelsorger/ |
- | Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 1. November 1994 (2412-4-1/ | + | |
+ | JMB1. für Thüringen S. 4. | ||
=== Im Einvernehmen mit dem Bistum Erfurt, dem Bistum Dresden-Meißen, | === Im Einvernehmen mit dem Bistum Erfurt, dem Bistum Dresden-Meißen, |
thueringen.1752746662.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/07/17 10:04 von bjohan02