Diözesane Ordnung für Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Grundlagen sind das „Rahmenstatut für Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ und die „Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten vom 10.03.1987“ (vgl. Die deutschen Bischöfe, Nr. 41, Rahmenstatuten und Ordnungen für Gemeinde- und Pastoralreferenten/-innen, Bonn, 1987, S. 7-32), die ihre Konkretion in der „Diözesanen Ordnung für Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten“ finden.
2. Berufliche Aufgabenbereiche
2.4 Kategoriale Seelsorge
Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten können auch Aufgabengebiete der kategorialen Seelsorge übertragen werden. Dies können sein:
• Krankenhausseelsorge
• Gefängnisseelsorge
• Telefonseelsorge
• Beratung – Supervision
• Gemeindeberatung
• Jugendseelsorge
• Betriebsseelsorge
• Religionsunterricht und Schulseelsorge
• Seelsorge für Familien mit geistig behinderten Kindern
Diese Ordnung tritt am 01.09.1997 in Kraft; gleichzeitig tritt die bisherige Ordnung außer Kraft.