Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


kirchliche_normen

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
kirchliche_normen [2023/06/13 08:47] – [Diözesanes Recht] pultekirchliche_normen [2023/06/21 08:45] (aktuell) bjohan02
Zeile 11: Zeile 11:
  
 **§ 2**. In Krankenhäusern, **Gefängnissen** und auf Seereisen hat der Kaplan außerdem die nur an diesen Orten auszuübende Befugnis, von Beugestrafen, die als Tatstrafen nicht vorbehalten und nicht festgestellt sind, zu absolvieren, jedoch unbeschadet der Vorschrift des can. 976. **§ 2**. In Krankenhäusern, **Gefängnissen** und auf Seereisen hat der Kaplan außerdem die nur an diesen Orten auszuübende Befugnis, von Beugestrafen, die als Tatstrafen nicht vorbehalten und nicht festgestellt sind, zu absolvieren, jedoch unbeschadet der Vorschrift des can. 976.
 +
  
 ==== Diözesanes Recht==== ==== Diözesanes Recht====
kirchliche_normen.1686646055.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/06/13 08:47 von pulte