nordrhein-westfalen
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| - | ===== Nordrhein-Westfalen ===== | + | ====== Nordrhein-Westfalen |
| - | **Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugs- einschließlich der Abschiebungshaftanstalten | + | =====StVollzG NRW (Nordrhein-Westfalen) 12. Oktober 2018===== |
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| + | **§ 98 Seelsorge** | ||
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| + | (1) Seelsorgerinnen und Seelsorger werden im Einvernehmen mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft im Hauptamt bestellt oder vertraglich verpflichtet. | ||
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| + | (2) Wenn die geringe Zahl der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft eine Seelsorge nach Absatz 1 nicht rechtfertigt, | ||
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| + | (3) Mit Zustimmung der Anstaltsleitung dürfen sich die Seelsorgerinnen und Seelsorger freier Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer bedienen und für Gottesdienste sowie für andere religiöse Veranstaltungen Seelsorgerinnen oder Seelsorger von außen hinzuziehen. | ||
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| + | =====Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugseinrichtungen | ||
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| + | AV d. JM vom 7. Dezember 2023 (4561 - IV. 5) | ||
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| + | Die Erzbischöfe von Köln und Paderborn und die Bischöfe von Aachen, Essen und Münster haben mit Wirkung | ||
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| + | =====Gesetz zur Ratifizierung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den römisch-katholischen Erzbistümern und Bistümern in Nordrhein-Westfalen===== | ||
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| + | Vom 2. Dezember 2022(KABl Aachen 2022, Nr. 2, S. 4), online: | ||
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| + | § 13 Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW | ||
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| + | ( 1 ) 1 Im Rahmen der seelsorglichen und ethischen Begleitung der Gefängnisseelsorge findet eine gemeinsame Zusammenarbeit der (Erz-)- Bistümer in Nordrhein-Westfalen statt. | ||
| + | 2 Es wird vereinbart, dass diese Tätigkeit eine öffentliche Aufgabe ist und daher zwingend von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zu erbringen ist. 3 Die Leistungen zur Erfüllung von in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben und Dienstleistungen dürfen ausschließlich zwischen den juristischen Personen des öffentlichen Rechts angeboten und erbracht werden, sofern diese nicht von der juristischen Person des öffentlichen Rechts selber erbracht werden. | ||
| + | 4 Dies beinhaltet gemeinsame landesweite Konferenzen, | ||
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| + | ( 2 ) 1 Das Bistum Essen wird beauftragt, die organisatorischen, | ||
| + | 3 Die Mitarbeitenden werden von einem der beteiligten (Erz-)-Bistümer angestellt oder von den anderen (Erz-)- Bistum gestellt. 4 Zu den öffentlichen Aufgaben zählt auch diese Personalgestellung. | ||
| - | Textgleich mit der Veröffentlichung im kirchlichen Anzeiger für die Diözese [[aachen|Aachen]] vom 1. Dezember 2010, Nr. 289, S. 307. | ||
nordrhein-westfalen.1690368468.txt.gz · Zuletzt geändert: von bjohan02
