nordrhein-westfalen
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nordrhein-westfalen [2023/07/26 10:47] – bjohan02 | nordrhein-westfalen [2024/08/28 08:01] (aktuell) – pulte | ||
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- | **Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugs- einschließlich der Abschiebungshaftanstalten | + | **StVollzG NRW (Nordrhein-Westfalen) 12. Oktober 2018** |
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+ | **§ 98 Seelsorge** | ||
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+ | (1) Seelsorgerinnen und Seelsorger werden im Einvernehmen mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft im Hauptamt bestellt oder vertraglich verpflichtet. | ||
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+ | (2) Wenn die geringe Zahl der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft eine Seelsorge nach Absatz 1 nicht rechtfertigt, | ||
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+ | (3) Mit Zustimmung der Anstaltsleitung dürfen sich die Seelsorgerinnen und Seelsorger freier Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer bedienen und für Gottesdienste sowie für andere religiöse Veranstaltungen Seelsorgerinnen oder Seelsorger von außen hinzuziehen. | ||
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+ | **Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugseinrichtungen | ||
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+ | Die Erzbischöfe von Köln und Paderborn und die Bischöfe von Aachen, Essen und Münster haben mit Wirkung | ||
- | Textgleich mit der Veröffentlichung im kirchlichen Anzeiger für die Diözese [[aachen|Aachen]] vom 1. Dezember 2010, Nr. 289, S. 307. | ||
nordrhein-westfalen.1690368468.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/07/26 10:47 von bjohan02