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nordrhein-westfalen

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-===== Nordrhein-Westfalen =====+====== Nordrhein-Westfalen ======
  
  
-**Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugs- einschließlich der Abschiebungshaftanstalten und der Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 17. Juni 2003** (4561 - IV A. 5), in der Fassung vom 14. Juni 2011 [[https://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=624]] +=====StVollzG NRW (Nordrhein-Westfalen) 12. Oktober 2018=====
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-Textgleich mit der Veröffentlichung im kirchlichen Anzeiger für die Diözese [[aachen|Aachen]] vom 1. Dezember 2010, Nr. 289, S. 307. +
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-**StVollzG NRW (Nordrhein-Westfalen) 12. Oktober 2018**+
  
 **§ 98 Seelsorge** **§ 98 Seelsorge**
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 (3) Mit Zustimmung der Anstaltsleitung dürfen sich die Seelsorgerinnen und Seelsorger freier Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer bedienen und für Gottesdienste sowie für andere religiöse Veranstaltungen Seelsorgerinnen oder Seelsorger von außen hinzuziehen. (3) Mit Zustimmung der Anstaltsleitung dürfen sich die Seelsorgerinnen und Seelsorger freier Seelsorgehelferinnen und Seelsorgehelfer bedienen und für Gottesdienste sowie für andere religiöse Veranstaltungen Seelsorgerinnen oder Seelsorger von außen hinzuziehen.
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 +=====Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugseinrichtungen und Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Nordrhein-Westfalen=====
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 +AV d. JM vom 7. Dezember 2023 (4561 - IV. 5)
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 +Die Erzbischöfe von Köln und Paderborn und die Bischöfe von Aachen, Essen und Münster haben mit Wirkung vom 14.09.2023 eine Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in Justizvollzugseinrichtungen und Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen. Dies erfolgte im Benehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, soweit die Geschäftsbereiche der zuständigen Ministerien betroffen sind. Text siehe: [[koeln|Köln]]
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 +=====Gesetz zur Ratifizierung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den römisch-katholischen Erzbistümern und Bistümern in Nordrhein-Westfalen=====
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 +Vom 2. Dezember 2022(KABl Aachen 2022, Nr. 2, S. 4), online: [[https://www.kirchenrecht-bac.de/document/9926]]
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 +§ 13 Seelsorge bei den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW
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 +( 1 ) 1 Im Rahmen der seelsorglichen und ethischen Begleitung der Gefängnisseelsorge findet eine gemeinsame Zusammenarbeit der (Erz-)- Bistümer in Nordrhein-Westfalen statt.
 +2 Es wird vereinbart, dass diese Tätigkeit eine öffentliche Aufgabe ist und daher zwingend von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zu erbringen ist. 3 Die Leistungen zur Erfüllung von in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben und Dienstleistungen dürfen ausschließlich zwischen den juristischen Personen des öffentlichen Rechts angeboten und erbracht werden, sofern diese nicht von der juristischen Person des öffentlichen Rechts selber erbracht werden.
 +4 Dies beinhaltet gemeinsame landesweite Konferenzen, Fortbildungen und Schulungen, Interessenvertretung gegenüber staatlichen Körperschaften und kirchlichen Stellen sowie die kollegiale Beratung. 5 Der Informationsfluss zwischen den Diözesen des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Katholischen Büro und dem Justizministerium bezüglich aktueller Entwicklungen und Probleme im Justizvollzug und der Gefängnisseelsorge wird durch regelmäßige Treffen der Diözesanbeauftragten gewährleistet. 6 Hinzu kommen gemeinsame Stellungnahmen mit dem Katholischen Büro bei entsprechenden geplanten Gesetzesänderungen, die Beteiligung an Ökumenische Fachtagungen und die Mitarbeit in der Bundeskonferenz.
  
  
-**Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugseinrichtungen und Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Nordrhein-Westfalen** AV d. JM vom 7. Dezember 2023 (4561 - IV. 5) 
  
-Die Erzbischöfe von Köln und Paderborn und die Bischöfe von AachenEssen und +( 2 ) 1 Das Bistum Essen wird beauftragt, die organisatorischenadministrativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. 2 Das Bistum Münster wird beauftragt, den Haushalt zu führen und die finanziellen Angelegenheiten zu verwalten
-Münster haben mit Wirkung vom 14.09.2023 die nachstehende Dienstordnung für den +3 Die Mitarbeitenden werden von einem der beteiligten (Erz-)-Bistümer angestellt oder von den anderen (Erz-)- Bistum gestellt4 Zu den öffentlichen Aufgaben zählt auch diese Personalgestellung.
-Dienst der katholischen Seelsorge in Justizvollzugseinrichtungen und Unterbringungseinrichtungen +
-für Ausreisepflichtige des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenDies +
-erfolgte im Benehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, soweit die Geschäftsbereiche +
-der zuständigen Ministerien betroffen sind.+
  
  
  
nordrhein-westfalen.1724831276.txt.gz · Zuletzt geändert: von pulte