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rheinland-pfalz

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-===== Vereinbarung über den Dienst der katholischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten des Landes Rheinland-Pfalz =====+==== Vereinbarung über den Dienst der katholischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten des Landes Rheinland-Pfalz ====
  
-Zwischen der Erzdiözese Köln und den Diözesen [[limburg|Limburg]], [[mainz|Mainz]], [[speyer|Speyer]] und [[trier|Trier]], handelnd mit Zustimmung des Heiligen Stuhls, – nachfolgend jeweils Kirche genannt – und dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister der Justiz – nachfolgend Land genannt – wird für den Dienst der katholischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten des Landes Rheinland-Pfalz folgendes vereinbart:+Zwischen der Erzdiözese [[koeln|Köln]] und den Diözesen [[limburg|Limburg]], [[mainz|Mainz]], [[speyer|Speyer]] und [[trier|Trier]], handelnd mit Zustimmung des Heiligen Stuhls, – nachfolgend jeweils Kirche genannt – und dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister der Justiz – nachfolgend Land genannt – wird für den Dienst der katholischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten des Landes Rheinland-Pfalz folgendes vereinbart:
  
 **Artikel 1** **Artikel 1**
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 //(2)// Die Anstalt schafft die zur Dienstausübung der Anstaltsseelsorge nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Dazu gehören im Rahmen der geltenden Bestimmungen und gegebenen Möglichkeiten: //(2)// Die Anstalt schafft die zur Dienstausübung der Anstaltsseelsorge nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Dazu gehören im Rahmen der geltenden Bestimmungen und gegebenen Möglichkeiten:
-  - 1. Mitteilung der Personalien der zu- und abgehenden Gefangenen und Gewährung der Einsicht in Personalakten der Gefangenen ihres Bekenntnisses sowie anderer Gefangener mit deren Zustimmung; +  - Mitteilung der Personalien der zu- und abgehenden Gefangenen und Gewährung der Einsicht in Personalakten der Gefangenen ihres Bekenntnisses sowie anderer Gefangener mit deren Zustimmung; 
-  - 2. Zugang zu den Gefangenen; +  - Zugang zu den Gefangenen; 
-  - 3. Bereitstellung eines geeigneten Dienstzimmers; +  - Bereitstellung eines geeigneten Dienstzimmers; 
-  - 4. Ermöglichung von Seelsorgegesprächen mit Gefangenen im Dienstzimmer; +  - Ermöglichung von Seelsorgegesprächen mit Gefangenen im Dienstzimmer; 
-  - 5. unverzügliche Information über besondere Vorkommnisse; insbesondere Erkrankungen, Suizidversuche, Todesfälle; +  - unverzügliche Information über besondere Vorkommnisse; insbesondere Erkrankungen, Suizidversuche, Todesfälle; 
-  - 6. Berücksichtigung der Gottesdienste und anderer religiöser Veranstaltungen der Anstaltsseelsorge im Veranstaltungsprogramm der Anstalt; +  - Berücksichtigung der Gottesdienste und anderer religiöser Veranstaltungen der Anstaltsseelsorge im Veranstaltungsprogramm der Anstalt; Zuteilung geeigneter Räume für die Veranstaltung der Anstaltsseelsorge; 
-Zuteilung geeigneter Räume für die Veranstaltung der Anstaltsseelsorge; +  - ungehinderte Führung telefonischer Dienstgespräche; 
-  - 7. ungehinderte Führung telefonischer Dienstgespräche; +  - Erledigung der Schreib- und Verwaltungsarbeit der Anstaltsseelsorge durch die Verwaltung; 
-  - 8. Erledigung der Schreib- und Verwaltungsarbeit der Anstaltsseelsorge durch die Verwaltung; +  - Zuweisung von Gefangenen zu Hilfstätigkeiten; 
-  - 9. Zuweisung von Gefangenen zu Hilfstätigkeiten; +  - Bereitstellung von Mitteln zur Deckung des angemessenen Sachbedarfs. 
-  - 10. Bereitstellung von Mitteln zur Deckung des angemessenen Sachbedarfs.+
 //(3)// Bei der Planung, Gestaltung und Einrichtung von Gottesdiensträumen in der Anstalt ist die Kirche zu hören. //(3)// Bei der Planung, Gestaltung und Einrichtung von Gottesdiensträumen in der Anstalt ist die Kirche zu hören.
  
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 //(1)// Diese Vereinbarung tritt am 1. März 1996 in Kraft. //(1)// Diese Vereinbarung tritt am 1. März 1996 in Kraft.
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 //(2)// Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gestellungsverträge gelten fort. //(2)// Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gestellungsverträge gelten fort.
 Alle weiteren Vereinbarungen zwischen der Kirche und Justizvollzugs-, Alle weiteren Vereinbarungen zwischen der Kirche und Justizvollzugs-,
rheinland-pfalz.1756715987.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/09/01 10:39 von bjohan02