rheinland-pfalz
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- | ===== Vereinbarung über den Dienst der katholischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, | + | ==== Vereinbarung über den Dienst der katholischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, |
- | Zwischen der Erzdiözese Köln und den Diözesen [[limburg|Limburg]], | + | Zwischen der Erzdiözese |
**Artikel 1** | **Artikel 1** | ||
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//(2)// Die Anstalt schafft die zur Dienstausübung der Anstaltsseelsorge nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Dazu gehören im Rahmen der geltenden Bestimmungen und gegebenen Möglichkeiten: | //(2)// Die Anstalt schafft die zur Dienstausübung der Anstaltsseelsorge nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Dazu gehören im Rahmen der geltenden Bestimmungen und gegebenen Möglichkeiten: | ||
- | - 1. Mitteilung der Personalien der zu- und abgehenden Gefangenen und Gewährung der Einsicht in Personalakten der Gefangenen ihres Bekenntnisses sowie anderer Gefangener mit deren Zustimmung; | + | - Mitteilung der Personalien der zu- und abgehenden Gefangenen und Gewährung der Einsicht in Personalakten der Gefangenen ihres Bekenntnisses sowie anderer Gefangener mit deren Zustimmung; |
- | - 2. Zugang zu den Gefangenen; | + | - Zugang zu den Gefangenen; |
- | - 3. Bereitstellung eines geeigneten Dienstzimmers; | + | - Bereitstellung eines geeigneten Dienstzimmers; |
- | - 4. Ermöglichung von Seelsorgegesprächen mit Gefangenen im Dienstzimmer; | + | - Ermöglichung von Seelsorgegesprächen mit Gefangenen im Dienstzimmer; |
- | - 5. unverzügliche Information über besondere Vorkommnisse; | + | - unverzügliche Information über besondere Vorkommnisse; |
- | - 6. Berücksichtigung der Gottesdienste und anderer religiöser Veranstaltungen der Anstaltsseelsorge im Veranstaltungsprogramm der Anstalt; | + | - Berücksichtigung der Gottesdienste und anderer religiöser Veranstaltungen der Anstaltsseelsorge im Veranstaltungsprogramm der Anstalt; Zuteilung geeigneter Räume für die Veranstaltung der Anstaltsseelsorge; |
- | Zuteilung geeigneter Räume für die Veranstaltung der Anstaltsseelsorge; | + | - ungehinderte Führung telefonischer Dienstgespräche; |
- | - 7. ungehinderte Führung telefonischer Dienstgespräche; | + | - Erledigung der Schreib- und Verwaltungsarbeit der Anstaltsseelsorge durch die Verwaltung; |
- | - 8. Erledigung der Schreib- und Verwaltungsarbeit der Anstaltsseelsorge durch die Verwaltung; | + | - Zuweisung von Gefangenen zu Hilfstätigkeiten; |
- | - 9. Zuweisung von Gefangenen zu Hilfstätigkeiten; | + | - Bereitstellung von Mitteln zur Deckung des angemessenen Sachbedarfs. |
- | - 10. Bereitstellung von Mitteln zur Deckung des angemessenen Sachbedarfs. | + | |
//(3)// Bei der Planung, Gestaltung und Einrichtung von Gottesdiensträumen in der Anstalt ist die Kirche zu hören. | //(3)// Bei der Planung, Gestaltung und Einrichtung von Gottesdiensträumen in der Anstalt ist die Kirche zu hören. | ||
Zeile 139: | Zeile 139: | ||
//(1)// Diese Vereinbarung tritt am 1. März 1996 in Kraft. | //(1)// Diese Vereinbarung tritt am 1. März 1996 in Kraft. | ||
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//(2)// Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gestellungsverträge gelten fort. | //(2)// Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Gestellungsverträge gelten fort. | ||
Alle weiteren Vereinbarungen zwischen der Kirche und Justizvollzugs-, | Alle weiteren Vereinbarungen zwischen der Kirche und Justizvollzugs-, |
rheinland-pfalz.1756715987.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/09/01 10:39 von bjohan02