schriftverkehr_mit_geitslichem
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| § 116 Abs. 1 StVollzG liegen vor, da die Entscheidung über | § 116 Abs. 1 StVollzG liegen vor, da die Entscheidung über | ||
| die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts geboten | die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts geboten | ||
| - | ist. Der hier zur Entscheidung gestellte Einzelfall gibt Veranlassung, | + | ist. Der hier zur Entscheidung gestellte Einzelfall gibt Veranlassung, |
| - | hende Rechtsfrage, | + | |
| einem Pfarrer und Seelsorger stammt und dessen Öffnung | einem Pfarrer und Seelsorger stammt und dessen Öffnung | ||
| somit den Schutzbereich des Art. 4 GG berührt, einer Sichtkontrolle unterzogen werden darf, ist von praktischer Bedeutung. Sie ist entscheidungserheblich und klärungsbedürftig. | somit den Schutzbereich des Art. 4 GG berührt, einer Sichtkontrolle unterzogen werden darf, ist von praktischer Bedeutung. Sie ist entscheidungserheblich und klärungsbedürftig. | ||
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| wegen zu überprüfen. | wegen zu überprüfen. | ||
| Die zwischenzeitliche Erledigung steht der Zulässigkeit des | Die zwischenzeitliche Erledigung steht der Zulässigkeit des | ||
| - | Antrags nicht entgegen, da der gestellte Antrag als Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 115 Abs. 3 StVollzG | + | Antrags nicht entgegen, da der gestellte Antrag als Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 115 Abs. 3 StVollzG |
| - | legen ist. Eine Maßnahme ist zwar grundsätzlich nur dann | + | |
| erledigt, wenn die sich aus ihr ergebende Beschwer nachträglich, | erledigt, wenn die sich aus ihr ergebende Beschwer nachträglich, | ||
| Entscheidung, | Entscheidung, | ||
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| kaum erlangen kann (BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, aaO. | kaum erlangen kann (BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, aaO. | ||
| § 115 Rn. 15). Nur so kann verhindert werden, dass Rechte — | § 115 Rn. 15). Nur so kann verhindert werden, dass Rechte — | ||
| - | und insbesondere Grundrechte — in bestimmten | + | und insbesondere Grundrechte — in bestimmten |
| - | tionen | + | |
| 106 Rechtsprechungsübersicht FS SH 2022 | 106 Rechtsprechungsübersicht FS SH 2022 | ||
| ungeschützt bleiben (BVerfG, Beschl. 2 BvR 67/11 v. 20. März | ungeschützt bleiben (BVerfG, Beschl. 2 BvR 67/11 v. 20. März | ||
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