Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


brem._konkordat

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Bremen Konkordat

Art. 8 Seelsorge in besonderen Einrichtungen

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Katholische Kirche in ihrem Recht, in öffentlichen Krankenhäusern, Heimen, Justizvollzugsanstalten und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen sowie bei der Polizei unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und der räumlichen Möglichkeiten Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen abzuhalten sowie seelsorgerlich tätig zu werden.

brem._konkordat.1725430381.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/09/04 06:13 von bjohan02