Gebetskerze im Haftraum
,,Der Antragsteller und Rechtsbeschwerdeführer ist in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) inhaftiert, wo er mehrere Haftstrafen wegen Wohnungseinbruch und Diebstahl verbüßt. Im Februar 2020 beantragte er die Gestattung der Überlassung eine Gebetskerze zur Nutzung im eigenen Haftraum, die er über den Anstaltspfarrer beziehen wollte. Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) lehnte dies unter Verweis auf die Dienstanweisung des Ministeriums der Justiz vom 29. November 2018, die die Überlassung von Gebetskerzen untersagt, mit Entscheidung vom 10. Februar 2020 ab.''
Weitere Informationen dazu finden Sie auf folgender Webseite:
https://gefaengnisseelsorge.net/oberlandesgericht-gebetskerze-im-haftraum
Des weiteren findet sich dort auch das vollständige Urteil:
https://gefaengnisseelsorge.net/wp-content/uploads/2021/03/OLG-Kerzen-Zweibruecken.pdf