Diözesanes Recht
An dieser Stelle findet sich eine Sammlung des diözesanen Rechts zur Gefängnisseelsorge. Auch wenn es bisweilen an dieser Stelle zu inhaltlichen Wiederholungen der Normen kommen kann, ist es richtig, das jeweilige Diözesanrecht an einem eigenen Ort zusammemzufassen. Übereinstimmungen zwischen diözesanrechtlichen Regelungen ergeben sich vor allem aufgrund des Charakters der Gefängnisseelsorge als res mixta im deutschen Staatskirchenrecht, welcher eine einheitliche kirchenrechtliche Regelung für jedes Bundesland bei sich überschneidenden Bistumsgrenzen sinnvoll erscheinen lässt.
Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht. Ein juristischer Leitfaden für Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorge-geheimnisses. (Arbeitshilfen; 222) 02.09.2019, hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofs-konferenz. Bonn 2008. Online verfügbar: https://www.dbk-shop.de/de/deutsche-bischofskonferenz/arbeitshilfen/zeugenaussage-zeugnisverweigerungsrecht-schweigepflicht.html.
