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Köln

Nr. 242 Änderung der Dienstordnung für die katholische Gefängnisseelsorge in Nordrhein-Westfalen (KABl Köln 2010, 247-248)

Die Dienstordnung für den Dienst der katholischen Seelsorge in den Justizvollzugs- einschließlich den Abschiebungshaftanstalten und den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2003, veröffentlicht im Amtsblatt des Erzbistums Köln 2003, Nr. 156, S. 145 ff., Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 2003, Nr. 106, S. 85 ff., Kirchlichen Anzeiger für die Diözese Aachen 2003, Nr. 110, S. 157 ff., Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Essen 2003, Nr. 51, S. 48 ff. und Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Münster 2003, Art. 129, S. 101 ff. wird geändert:

I. Änderungen 1. Abschnitt I, Nr. 3 Satz 2: Die Worte „in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt“ werden ersetzt durch die Worte „als Beschäftigte gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) tätig“.

2. Abschnitt I, Nr. 4 Satz 1: Das Wort „Angestellten“ wird ersetzt durch die Worte „Beschäftigten gemäß TV-L“.

3. Abschnitt II, 4. Spiegelstrich Buchstabe b: Das Wort „übrigen“ wird ersatzlos gestrichen.

4. Abschnitt II, 10. Spiegelstrich: Der Text des 10. Spiegelstrichs wird ersetzt durch zwei Spiegelstriche und diese Formulierung: „ - Mitwirkung bei Ausführungen Gefangener - Durchführung von Ausgängen Gefangener“.

5. Abschnitt II, 16. Spiegelstrich (alt), 17. Spiegelstrich (neu): Ersatzlos gestrichen werden a) das Komma nach „StGB“ und b) die Paragraphenbezeichnung „§ 454 StPO“.

6. Abschnitt IV, 3. Spiegelstrich: a) Das Wort „angestellter“ wird durch das Wort „beschäftigter“ ersetzt. b) Die Worte „gilt ergänzend Nr. 48 Absatz 3 Untersuchungshaftvollzugsordnung“ werden ersetzt durch Worte „gelten ergänzend § 119 StPO und § 18 Absatz 3 Untersuchungshaftvollzugsgesetz NRW“.

7. Abschnitt IV, 5. Spiegelstrich: Das Wort „Gruppengespräche“ wird ersetzt durch die Worte „Gruppen- und Einzelgespräche“.

8. Abschnitt IV, 11. Spiegelstrich: Die Worte „Speicherung und Überwachung“ werden ersetzt durch die Formulierung „Überwachung und Aufzeichnung“.

9. Abschnitt V, Nr. 1: Es werden ersatzlos gestrichen:

a) Die Worte „der Präsident oder die Präsidentin des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen – gegebenenfalls“,

b) der Gedankenstrich nach „Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen“.

II. Inkrafttreten der Änderungen Die Änderungen treten am 1. Oktober 2010 in Kraft. Düsseldorf, den 29. September 2010

Für das Erzbistum Köln + Joachim Card. Meisner Erzbischof von Köln


Nr. 243 Neubekanntmachung der Dienstordnung für die katholische Gefängnisseelsorge in Nordrhein-Westfalen Quelle: KABl Köln, 2010, 249-250. Textgleich mit der Veröffentlichung im KABl Aachen 2010.


Für den rheinland-pfälzischen Anteil des Erzbistums Köln gilt:

Vereinbarung über den Dienst der katholischen Anstaltsseelsorge in den Justizvollzugs-, Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten des Landes Rheinland Pfalz - 1996 aus: KABl Trier 140. Jg. 1996, Nr. 67 Trier

koeln.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/25 08:32 von pulte