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Rottenburg-Stuttgart

Diözesane Ordnung für Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Grundlagen sind das „Rahmenstatut für Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ und die „Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten vom 10.03.1987“ (vgl. Die deutschen Bischöfe, Nr. 41, Rahmenstatuten und Ordnungen für Gemeinde- und Pastoralreferenten/-innen, Bonn, 1987, S. 7-32), die ihre Konkretion in der „Diözesanen Ordnung für Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten“ finden.

2. Berufliche Aufgabenbereiche

2.4 Kategoriale Seelsorge

Gemeindereferentinnen / Gemeindereferenten können auch Aufgabengebiete der kategorialen Seelsorge übertragen werden. Dies können sein:

• Krankenhausseelsorge

Gefängnisseelsorge

• Telefonseelsorge

• Beratung – Supervision

• Gemeindeberatung

• Jugendseelsorge

• Betriebsseelsorge

• Religionsunterricht und Schulseelsorge

• Seelsorge für Familien mit geistig behinderten Kindern

Diese Ordnung tritt am 01.09.1997 in Kraft; gleichzeitig tritt die bisherige Ordnung außer Kraft.


Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zum Justizvollzugsgesetzbuch (VV-JVollzGB)

vom 08. März 2010, zu finden auf der Seite: Baden-Württemberg.

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