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Immer wieder ergeben sich aus der praktischen Arbeit der Gefängnisseelsorge Fragen, welche Kompetenzen und Rechte der Katholischen Gefängnisseelsorge zustehen.

Gerade in einer Zeit, in der die kirchliche Bindung und das Verständnis für die pastorale Arbeit und deren rechtlichen Rahmen unter den besonderen Bedingungen des Justizvollzuges auf Seiten von Verantwortungsträgerinnen und -trägern in Kirche, Justiz und Justizvollzug weniger bekannt ist, bestehen vielfach Rechtsunsicherheiten für die Verortung, die Möglichkeiten und Grenzen dieser besonderen Seelsorge bei allen Beteiligten. Daher ist es mehr als hilfreich, den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung, die Seelsorge aber auch die religionsrechtliche Forschung transparent und für alle verfügbar darzustellen.

Bis zum Jahr 2006 wurde von Günter Rehborn und Heinz-Theo Rauschen eine Sammlung aller relevanten Gesetze, Konkordate und weiterer Vereinbarungen in Form einer Loseblattsammlung angelegt, die den Mitgliedern der Gefängnisseelsorge zur Verfügung stand. Seither mangelt es an einer Aktualisierung, die vor allem nach der Neuordnung der gesetzlichen Grundlagen durch die Föderalismusreform in den Justizvollzugsgesetzen notwendig ist.

start.1683547781.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/05/08 12:09 von pulte